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Werte Sportfreundin, werter Sportfreund,

die Pandemie hat uns alle weiterhin fest im Griff, sodass wir unseren geliebten Handballsport in gewohnter Weise und insbesondere in Gemeinschaft mit unseren Teams derzeit leider nicht ausüben können. Eine verlässliche Aussage über eine mögliche Wiederaufnahme ist auch noch nicht möglich.

Unabhängig von dieser außergewöhnlichen Situation läuft im Hintergrund die Arbeit des Vereins weiter. Dazu gehört auch, dass der Verein seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen muss und wir die Lebensfähigkeit mit den satzungsmäßigen Einnahmen absichern müssen.

Gemäß unserer Satzung ist der jährliche Mitgliedsbeitrag bis zum 31. März des laufenden Jahres zu leisten. Die aktuellen Beiträge sind: Erwachsene 120,00 € pro Jahr | Auszubildende/ Studenten 75,00 € pro Jahr | Kinder 45,00 € pro Jahr.

Die Mitglieder haben das Recht, bis 30. November des laufenden Jahres Ihren Austritt zu erklären, so dass die Kündigung für das Folgejahr wirkt.

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Pandemie und deren Einschränkungen besteht nicht.

Die Mitgliedsbeiträge sind nunmehr grundsätzlich zu überweisen. Bei der Überweisung sind der Name des Mitglieds und die Abteilung anzugeben. Die Konterverbindung findet Ihr in der Fußzeile der ersten Seite.

Insofern Ihr für Euch aktuell einen besonderen Härtefall darin seht, den Jahresbeitrag in einer Zahlung aufzubringen, wendet Euch bitte umgehend an den für Euch verantwortlichen Übungsleiter. In Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand werden diese Fälle besprochen. Ein Erlass des Jahresbeitrags scheidet jedoch auch hierbei aus.

Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und freuen uns mit Euch auf einen baldigen START auf der Platte!

Lübbenau, 09.02.2021

Georg Wenzel | Abteilungsleiter Anlage:

 

Anlage zum Schreiben vom 09.02.2021 – Mitgliedsbeitrag 2021 Vereinsrecht- Informationen zum Mitgliedsbeitrag

Welche Regelungen gelten für Mitgliedsbeiträge? Kann ich als Vereinsmitglied meinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet? Nein. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote gekoppelt. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden. Dem Verein werden durch die Mitgliedsbeiträge die finanziellen Mittel zur Verwirklichung des Vereinszweckes gemäß der gültigen Satzung zur Verfügung gestellt. Der Beitrag ist demnach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte gegebenenfalls für sogenannte Kurs- oder Zeitmitgliedschaften gelten.

Kann ein Verein seinen Mitgliedern den Beitrag erlassen oder Mitgliedsbeiträge senken? Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins steht es ihm grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen.

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