Beitragsordnung

Anlage 2 zur Satzung der TSG Lübbenau 63 e.V.

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Im Mitgliedsbeitrag sind die Abgaben an den LSB, KSB/TSG enthalten.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.03. des laufenden Jahres zu entrichten. Anspruchsberechtigte Abteilungen für die Umlage Kinder und Jugendarbeit haben bis zum 30.03. des laufenden Jahres, den in der Beitragsordnung festgelegten Beitrag in voller Höhe abzurechnen.
  4. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss zum 30.November schriftlich erklärt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beiträge.
  5. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilung den Beitragssatz erhöhen. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.  Der Vorstand ist davon in Kenntnis zu setzen.


Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Vereins beträgt im Jahr:

Erwachsene

70,00 Euro


Auszubildende, Sozialfälle (Nachweis)


45,00 Euro


Kinder u. Jugendliche ohne Einkommen
(über 18 J. mit Nachweis)


30,00 Euro

____________________________________________________________________

darin enthalten Beiträge an den LSB/KSB/TSG (Unkosten für die Geschäftsstelle),
Grundlage ist die Mitgliederstatistik des Vorjahres 30.11.


Erwachsene
(davon 15,00 Euro Umlage für Kinder u. Jugendliche)


30,00 Euro


Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre


15,00 Euro


____________________________________________________________________


Aufnahmegebühren (einmalig)
Erwachsene
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre



15,00 Euro
  5,00 Euro